Seit Beginn des Jahres 2020 darf ein Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nun
auch Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren.
Hierfür ist nur eine Fahrerschulung in einer Fahrschule nötig, nicht aber die
Prüfung. Nach erfolgter Schulung bestätigt der Fahrschulinhaber diese und die
Erweiterung wird als Schlüsselzahl im Führerschein vermerkt.
Der Mindestumfang der Schulung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Der Bewerber muss vier Unterrichtsthemen a 90 min absolvieren. Diese müssen den klassenspezifischen Stoff beinhalten.
Des weiteren sind 10 Fahrstunden a 45 min vorgeschrieben. Hier werden insbesondere die Grundfahraufgaben geübt. Ein Teil der Ausbildung muss auf Bundes- oder Landstraßen stattfinden.
Da es sich um eine Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse B handelt und nicht um eine Erteilung der Fahrerlaubnisklasse A1 ist ein Aufstieg auf A2 nach zwei Jahren nicht möglich.
Außerdem gilt diese Erweiterung ausschließlich in Deutschland. Der 125er Roller im Spanienurlaub ist tabu.
- Mindestalter 25 Jahre
- Mindestens fünfjähriger Besitz der Fahrerlaubnisklasse B