Motorradfahren mit dem Autoführerschein


Schulung

Der Mindestumfang der Schulung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Der Bewerber muss vier Unterrichtsthemen a 90 min absolvieren. Diese müssen den klassenspezifischen Stoff beinhalten.

Des weiteren sind 10 Fahrstunden a 45 min vorgeschrieben. Hier werden insbesondere die Grundfahraufgaben geübt. Ein Teil der Ausbildung muss auf Bundes- oder Landstraßen stattfinden.


Besonderes

Da es sich um eine Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse B handelt und nicht um eine Erteilung der Fahrerlaubnisklasse A1 ist ein Aufstieg auf A2 nach zwei Jahren nicht möglich.

Außerdem gilt diese Erweiterung ausschließlich in Deutschland. Der 125er Roller im Spanienurlaub ist tabu.


Voraussetzungen

- Mindestalter 25 Jahre

- Mindestens fünfjähriger Besitz der Fahrerlaubnisklasse B